Der Antrag wird zurückgewiesen.
I. Der Beteiligte zu 1 schloss am 2# . A### 20# in A#####/Ägypten die Ehe mit einer Ägypterin . Der Beteiligte besaß zu diesem Zeitpunkt bereits die deutsche Staatsangehörigkeit. Über die Eheschließung wurde vor dem örtlichen Beurkundungsbüro eine Ehevertragsurkunde aufgnommen. Danach wurde die Ehe auf der Basis einer Gesamtmitgift in Höhe von 2.000,00 ägypt. Pfund geschlossen. Die Ehepartner einigten sich auf eine gemeinsame Anschrift in Berlin. Gesonderte Regelungen wurden ausdrücklich nicht getroffen.
Am 13. November 2011 wurde vor dem Beurkundungsbeamten des Beurkundungsbüros A#####/Ägypten eine Ehescheidungsurkunde aufgenommen, wonach der Beteiligte zu 1 am 4. November 2011 vor zwei Zeugen die Scheidungsformel gegenüber seiner Ehefrau ausgesprochen hatte. Dies wurde im Personenstandsregister eingetragen.
Letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthaltsort der Eheleute war Berlin.
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