LG Köln, vom 22.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 272/10
OLG Köln, vom 15.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 20 U 160/11
Wegfall der Geschäftsgrundlage als Folge des Scheiterns einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft i.R.e. sich jeweils wechselseitig ein Bezugsrecht nach dem Tod des Erstversterbenden einräumenden Lebensversicherung
BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - Aktenzeichen IV ZR 219/12
DRsp Nr. 2013/617
Wegfall der Geschäftsgrundlage als Folge des Scheiterns einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft i.R.e. sich jeweils wechselseitig ein Bezugsrecht nach dem Tod des Erstversterbenden einräumenden Lebensversicherung
1.Bei einer Versicherung für verbundene Leben kann eine einmal eingeräumte Bezugsberechtigung nur von beiden Versicherungsnehmern gemeinsam ausgeübt werden.2.Ob der von einer Bezugsberechtigung Begünstigte die Versicherungsleistung im Verhältnis zu den dem Versicherungsnehmer nachfolgenden Erben behalten darf, beantwortet allein das Valutaverhältnis. Ist der Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Leistung im Valutaverhältnis entfallen, so kann der Erbe des Versicherungsnehmers dem Bezugsberechtigten den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten.3.
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