OLG Köln - Beschluss vom 29.06.2007
4 WF 105/07
Normen:
BGB § 1579 Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 523
OLGReport-Köln 2007, 649
Vorinstanzen:
AG Bonn - 40 F 40/07 (PKH I) - 22.2.2007,

Wegfall der Unterhaltsverpflichtung bei kurzer Ehezeit

OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2007 - Aktenzeichen 4 WF 105/07

DRsp Nr. 2007/19224

Wegfall der Unterhaltsverpflichtung bei kurzer Ehezeit

»1. Wird ca. 2 1/2 Jahre nach der Eheschließung die Scheidung rechtshängig, so ist von einer kurzen Ehe im Sinne des § 1579 Ziffer 1 BGB.2. Zwar soll in diesem Zusammenhang auch die Dauer der Erziehung der Kinder berücksichtigt werden. Dies ist aber nur dann von Bedeutung, wenn der die Kinder betreuende Elternteil Unterhalt verlangt.3. Sinn und Zweck des § 1579 Ziff. 1 BGB ist es, den betreuenden Elternteil im Interesse des Kindeswohls zu begünstigen.«

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 1 ;

Gründe:

Die zulässige sofortige Beschwerde des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.

Zu Recht hat das Amtsgericht die für die Klage auf Zahlung von Ehegattenunterhalt nachgesuchte Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der Klage nicht bewilligt.

Zur Begründung verweist der Senat zunächst auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss.

Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob Frau L tatsächlich die Lebensgefährtin des Beklagten ist.