OLG Naumburg - Urteil vom 23.02.1994
6 U 47/93
Normen:
DDR: ZGB § 390 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ; EGBGB Art. 235 § 1 § 2 Satz 2 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1995, 82
OLG-NL 1995, 10

Weitergeltung eines nach DDR- ZGB errichteten gemeinschaftlichen Testaments

OLG Naumburg, Urteil vom 23.02.1994 - Aktenzeichen 6 U 47/93

DRsp Nr. 1995/10406

Weitergeltung eines nach DDR- ZGB errichteten gemeinschaftlichen Testaments

»1. Zur Weitergeltung eines gemeinschaftlichen Testaments nach ZGB und dem Umfang der Verfügungsbefugnis des überlebenden Ehegatten, sowie zur Wirksamkeit einer von diesem erteilten Vollmacht über den Tod hinaus.«2. Die Bindungswirkung eines vor dem 3.10.90 errichteten gemeinschaftlichen Testaments ist nach bisherigem (DDR-) Recht zu beurteilen, auch wenn der Erbfall erst nach dem 2.10.90 eingetreten ist (Art. 235 § 2 Satz 1 EGBGB).3. Die Befugnis des überlebenden Ehegatten, unter Lebenden frei zu verfügen (§ 390 Abs. 2 Satz 1 ZGB), ist nicht durch eine analoge Anwendung der §§ 2887 f. BGB eingeschränkt.

Normenkette:

DDR: ZGB § 390 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ; EGBGB Art. 235 § 1 § 2 Satz 2 ;

Sachverhalt:

»Berliner Testament« Schenkungen an die Erben vor Tod des letztversterbenden Elternteils Erbschein Klageabweisung durch das LG Berufungseinlegung Anträge in der Berufungsinstanz