Wertbestimmung im Wohnungszuweisungsverfahren bei Anwendung ausländischen Sachrechts
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.05.2000 - Aktenzeichen 1 WF 54/00
DRsp Nr. 2004/18190
Wertbestimmung im Wohnungszuweisungsverfahren bei Anwendung ausländischen Sachrechts
Auch für den Fall, das Zuweisung der Ehewohnung nach dem anwendbaren ausländischen Sachrecht wahrscheinlich endgültig sein wird, bestimmt sich der Gegenstandswert für die Dauer der Trennung nach dem sechsmonatigen Mietwert.