OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 29.05.2000
1 WF 54/00
Normen:
BRAGO § 9 Abs. 2 ; GKG (1975) § 25 Abs. 3 ; GKG (2004) § 68 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; RVG § 32 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 241

Wertbestimmung im Wohnungszuweisungsverfahren bei Anwendung ausländischen Sachrechts

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.05.2000 - Aktenzeichen 1 WF 54/00

DRsp Nr. 2004/18190

Wertbestimmung im Wohnungszuweisungsverfahren bei Anwendung ausländischen Sachrechts

Auch für den Fall, das Zuweisung der Ehewohnung nach dem anwendbaren ausländischen Sachrecht wahrscheinlich endgültig sein wird, bestimmt sich der Gegenstandswert für die Dauer der Trennung nach dem sechsmonatigen Mietwert.

Normenkette:

BRAGO § 9 Abs. 2 ; GKG (1975) § 25 Abs. 3 ; GKG (2004) § 68 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; RVG § 32 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 241