OLG Nürnberg - Urteil vom 10.01.1994
10 UF 3145/93
Normen:
SGB VIII § 59 § 60 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1994, 119
FamRZ 1995, 1004
Vorinstanzen:
AG Regensburg,

Wiederaufleben der Vollstreckbarkeit einer früheren Unterhaltsurkunde

OLG Nürnberg, Urteil vom 10.01.1994 - Aktenzeichen 10 UF 3145/93

DRsp Nr. 1995/7669

Wiederaufleben der Vollstreckbarkeit einer früheren Unterhaltsurkunde

Die Errichtung einer Unterhaltsurkunde vor dem Jugendamt, die unter Abänderung einer früher errichteten Urkunde eine zeitlich begrenzte höhere Unterhaltsleistung vorsieht, führt nicht zum Erlöschen der sich aus der ersten Urkunde ergebenden unbegrenzten Unterhaltspflicht. Nach Ablauf der zeitlichen Befristung der zweiten Urkunde ist damit wieder die Vollstreckung aus der ersten Urkunde möglich.

Normenkette:

SGB VIII § 59 § 60 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg, weil der Kläger zu Recht geltend macht, die Zwangsvollstreckung aus der bei dem Stadtjugendamt ... am 30. April 1987 beurkundeten Verpflichtungserklärung sei nicht mehr zulässig.

Sein Klagebegehren stellt rechtlich eine Vollstreckungsabwehrklage im Sinne des § 767 ZPO dar, weil der Kläger einwendet, der, in der vollstreckbaren Urkunde festgelegte materielle Leistungsanspruch sei infolge seiner zeitlichen Begrenzung erloschen (vgl. Zöller, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., Rdnr. 1 zu § 767 ZPO).