Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 26.9.2014 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brakel wird unter Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9.585,- € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|