OLG Brandenburg - Beschluss vom 13.11.2007
13 U 103/07
Normen:
ZPO § 233 ;
Fundstellen:
OLGReport-Brandenburg 2008, 306
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 13.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 345/06

Wiedereinsetzung: Organisationsverschulden bei mündlicher Anweisung zur Eintragung einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist - fehlende Eintragung einer Vorfrist

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2007 - Aktenzeichen 13 U 103/07

DRsp Nr. 2007/22227

Wiedereinsetzung: Organisationsverschulden bei mündlicher Anweisung zur Eintragung einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist - fehlende Eintragung einer Vorfrist

1. Bei mündlicher Anweisung zur Eintragung einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist bedeutet das Fehlen jeder Sicherung und Kontrolle einen entscheidenden Organisationsmangel. 2. Bei Rechtsmittelbegründungen gehört zur ordnungsgemäßen Organisation die Anweisung zur Notierung einer Vorfrist, die im Regelfall eine Woche zu betragen hat.

Normenkette:

ZPO § 233 ;

Entscheidungsgründe: