Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 7. November 2016 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 15. August 2016 wird angeordnet. Der Antragstellerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt J W, W, B, beigeordnet.
Im Übrigen wird die Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurückgewiesen.
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