OLG Zweibrücken - Beschluß vom 06.04.1994
5 Sa 28/93
Normen:
ZPO § 42 Abs. 2, § 48 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 1182

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 06.04.1994 (5 Sa 28/93) - DRsp Nr. 1995/2000

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 06.04.1994 - Aktenzeichen 5 Sa 28/93

DRsp Nr. 1995/2000

Wird ein Richter während eines bei ihm anhängigen Ehescheidungsverfahrens von einer der Parteien persönlich gestützt auf den Vorwurf der Rechtsbeugung auf Schadensersatz in nicht unbeträchtlicher Höhe (36.000,00 DM) in Anspruch genommen, so ist die Selbstablehnung des Richters in einer anderen Familiensache zwischen den selben Parteien begründet, da der erhobene - wenn auch haltlose - Vorwurf das Maß dessen übersteigt, was ein Richter mit Gelassenheit hinzunehmen hat.

Normenkette:

ZPO § 42 Abs. 2, § 48 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1994, 1182