1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 22.4.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - S... vom 13.3.2014, zugestellt am 21.3.2014, Az.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin einen Zugewinnausgleich in Höhe von 40.204,97 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.8.2014 zu zahlen.
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