BGH - Urteil vom 19.02.2003
XII ZR 142/00
Normen:
BGB § 138 ;
Fundstellen:
BGHReport 2003, 739
FuR 2003, 378
NJW 2003, 1860
ZNotP 2003, 273
Vorinstanzen:
OLG Koblenz,
LG Koblenz,

Wirksamkeit von Grundstücksgeschäften unter Ehegatten

BGH, Urteil vom 19.02.2003 - Aktenzeichen XII ZR 142/00

DRsp Nr. 2003/7402

Wirksamkeit von Grundstücksgeschäften unter Ehegatten

»Zu den Voraussetzungen wucherischer oder wucherähnlicher Grundstücksgeschäfte unter Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung.«

Normenkette:

BGB § 138 ;

Tatbestand:

Die Parteien sind geschiedene Eheleute; sie streiten über die Wirksamkeit eines zwischen ihnen geschlossenen Grundstückskaufvertrags.

1985 schlossen die Parteien die Ehe, aus der zwei 1986 und 1989 geborene Kinder hervorgegangen sind. 1994 ging die Klägerin eine außereheliche Beziehung mit L. R., einem Asylbewerber algerischer Staatsangehörigkeit, ein. Aus dieser Beziehung gebar die Klägerin am 13. Februar 1996 ein Kind, dessen wahre Abstammung die Parteien im Verwandten- und Bekanntenkreis verheimlichten.