OLG Koblenz - Beschluss vom 09.08.2007
9 UF 450/07
Normen:
HKiEntÜ Art. 3 ;
Fundstellen:
FamRBInt 2008, 5
FamRZ 2008, 813
NJW 2008, 238
OLGReport-Koblenz 2007, 854
Vorinstanzen:
AG Betzdorf - 5 F 212/07 - 26.06.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Wohnortwechsel des Kindes innerhalb der EU durch Aufenthaltsbestimmungsrechts eines sorgeberchtigten Elternteils gedeckt

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.08.2007 - Aktenzeichen 9 UF 450/07

DRsp Nr. 2007/16162

Wohnortwechsel des Kindes innerhalb der EU durch Aufenthaltsbestimmungsrechts eines sorgeberchtigten Elternteils gedeckt

»1. Wechselt ein Elternteil, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, seinen Wohnort und den des Kindes innerhalb der Staaten der europäischen Gemeinschaft gegen den Willen des im Übrigen mitsorgeberechtigten Elternteils, ist das nicht widerrechtlich im Sinne von Art. 3 HKiEntÜ, weil der andere Elternteil seine Mitsorge auch von seinem Heimatland aus in ausreichendem Maße ausüben kann. 2. Maßgeblich ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung, wenn durch eine Veränderung der Sachlage in diesem Zeitpunkt Rechte des Kindes oder des anderen Elternteils nicht mehr verletzt sind.«

Normenkette:

HKiEntÜ Art. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kinder J..., Je... und Ju... W... sind die gemeinsamen Kinder der Parteien. Deren Ehe ist geschieden. Die Parteien haben die elterliche Sorge für die Kinder gemeinsam inne. Durch Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf vom 29. Oktober 2003 wurde jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder auf die Antragsgegnerin allein übertragen. Der Antragsteller hat ein Umgangsrecht am Wochenende alle 14 Tage und jeweils in der ersten Hälfte der Schulferien.