1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Koblenz vom 10. August 2010 teilweise abgeändert.
Das Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts - Familiengerichts -Koblenz vom 17.04.1984 wird dahin abgeändert, dass der Antragsteller ab dem 08. März 2010 keinen nachehelichen Unterhalt mehr zu zahlen hat.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.085,00 € festgesetzt.
I. Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt.
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