1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Dessau-Roßlau vom 19. Juni 2014, erlassen am 20. Juni 2014, Az.: 3 F 266/14 VKH 2, abgeändert und der Antragsgegnerin für die Rechtsverteidigung in erster Instanz ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. H. aus D. zu ihrer Vertretung bewilligt.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
I.
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