Auf die Beschwerde des Verfahrensbeistandes wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 08.07.2015 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert:
Die dem Verfahrensbeistand für das Verfahren der zweiten Instanz aus der B zu zahlende Vergütung wird auf 550,00 festgesetzt. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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