Auf die Beschwerde der Verfahrensbeiständin wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 3. Juni 2016 abgeändert:
Die der Verfahrensbeiständin zu zahlende Vergütung wird auf 1.100 € festgesetzt.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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