1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leipzig vom 03.09.2010 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3. Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antragsgegner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 EUR oder Hinterlegung in gleicher Höhe abwenden, wenn nicht die Antragstellerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
5. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 11.678,01 EUR.
I.
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