OLG Brandenburg - Beschluss vom 10.03.2010
13 UF 72/09
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1; BGB § 1684 Abs. 4 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 25.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 249/07

Zulässigkeit der Aussetzung des Umgangsrechts bis zum Abschluss einer Mediation

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.03.2010 - Aktenzeichen 13 UF 72/09

DRsp Nr. 2010/16278

Zulässigkeit der Aussetzung des Umgangsrechts bis zum Abschluss einer Mediation

Die Aussetzung des Umgangs des Vaters mit seinem Kind bis zum erfolgreichen Abschluss einer Mediation zur Herstellung eines erträglichen Umgangsmilieus ist rechtlich unzulässig, da es sich zum einen um eine Aussetzung des Umgangs auf nicht absehbare Zeit handelt und auch die Anordnung einer Mediation für sich genommen rechtlich unzulässig ist.

Auf die befristete Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 25. November 2009 - 24 F 249/07 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Anträge des Kindesvaters auf Erweiterung des Umgangsrechts in Abänderung des gerichtlichen Vergleiches der Parteien vom 6. März 2007 - 10 UF 1/07 - werden zurückgewiesen.

2. Auf Antrag der Kindesmutter wird - unter Zurückweisung des Antrages im Übrigen - der gerichtliche Vergleich der Parteien vom 6. März 2007 - 10 UF 1/07 OLG Brandenburg - wie folgt abgeändert:

1. Der Kindesvater hat das Recht, das Kind J... M..., geboren am .... April 2004, einmal im Monat am Samstag in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr, beginnend mit dem 27. März 2010 und dann jeweils am letzten Samstag des Monats zu sehen.