Die Beschwerde der Großmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 15.06.2020 (Az.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 € festgesetzt.
1.
Die Beteiligten zu 2. und 3. sind die getrennt lebenden Eltern des Kindes S... S..., geboren am...2014. Sie haben eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben.
Das Kind S... lebt seit vier Jahren im Haushalt der Beteiligten zu 1. Es handelt sich hierbei um die Großmutter väterlicherseits. Die Mutter befand sich damals in Strafhaft; sie wohnt in H... .
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