Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 4 werden Ziffer 2 und 3 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 06.09.2011 (701 F 11/10) dahingehend abgeändert, dass die Beteiligte Ziffer 4, Frau P., zum neuen Vormund bestellt wird.
Die Vormundschaft wird ehrenamtlich geführt.
2.Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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