Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluß des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 11. September 2013. - 24 F 3392/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Vater zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 1.500 Euro.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Eltern streiten in dem vorliegenden Verfahren um den Bestand einer einstweiligen Anordnung, mit der der Mutter im April 2012 das Personensorgerecht entzogen worden und die vom Amtsgericht jetzt wieder aufgehoben worden ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|