KG - Beschluss vom 26.11.2013
18 UF 224/13
Normen:
FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1684;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 11.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 7492/13

Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters im Verfahren der Regelung des Umgangs des Kindes mit der Mutter

KG, Beschluss vom 26.11.2013 - Aktenzeichen 18 UF 224/13

DRsp Nr. 2014/2463

Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters im Verfahren der Regelung des Umgangs des Kindes mit der Mutter

Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluß des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 11. September 2013. - 24 F 7492/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Vater zu tragen.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 3.000 Euro.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1684;

Gründe:

I. Die Eltern streiten in diesem Verfahren um die Regelung des Umgangs der Mutter mit dem beim Vater lebenden Kind.

Die Eltern des zehnjährigen J#### (######) sind nicht miteinander verheiratet. Die Mutter übte bislang das Sorgerecht allein aus. Der Vater hat vor dem Amtsgericht Pankow/Weißensee im Verfahren 24 F 1914/12 beantragt, das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu übertragen. Die Eltern lebten teilweise zusammen und teilweise getrennt. Im April 2012 erlitt die Mutter einen psychischen Zusammenbruch. Das Amtsgericht hat darauf auf Empfehlung des Verfahrensbeistands C#### J### im Zuge jenes Verfahrens in dem neuen, vorliegenden Verfahren 24 F 3392/12 mit Beschluß vom 25. 4. 2012 der Mutter im Wege der einstweiligen Anordnung wegen eines Erziehungsversagens der Mutter die Personensorge entzogen und sie auf das Jugendamt P### als Pfleger übertragen.