1. Die Beschwerde der Rechtsanwältin .... gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Calw vom 14.07.2011 (
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I. Der Antragstellerin wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Calw von 12.11.2010 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Auf die Beschwerde der Staatskasse wurde die Bewilligungsentscheidung am 18.02.2011 dahingehend abgeändert, dass die Antragstellerin ab 15.04.2011 monatliche Raten in Höhe von 115.- € auf die Prozesskosten zu zahlen hat.
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