Auf die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesfinanzdirektion Mitte ... wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kiel vom 8. Februar 2011 zu Ziffern 1. und 2. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Ansbach vom 23. September 2004 (Aktenzeichen ...) wird zu Ziffer 2. (Versorgungsausgleich) mit Wirkung ab dem 1. September 2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des am ... verstorbenen Herrn
... bei der Bundesfinanzdirektion Mitte ... zu Gunsten von Frau ... (Beteiligte zu 2)) ein Anrecht in Höhe von monatlich 408,11 € übertragen, bezogen auf ein Ehezeitende am 30. November 2003.
Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
Der Verfahrenswert für den zweiten Rechtszug wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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