1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Besigheim vom 08.03.2011
abgeändert:
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens
2. Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: Bis 600,00 €
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