Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jever vom 08. Februar 2010 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: bis zu 600 Euro.
Die Antragsgegnerin ist die Mutter des Antragstellers. Nachdem die elterliche Sorge allein auf seinen Vater übertragen worden war, begehrte der Antragsteller Auskunft über die Höhe des Einkommens und stellte am 07. Januar 2010 beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag. Nachdem die Antragsgegnerin anschließend außergerichtlich die begehrte Auskunft erteilt hatte, haben die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache mit gegenseitigen Kostenanträgen für erledigt erklärt.
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