Die Beschwerde vom 13. April 2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 6. April 2010 - 24 II 241/10 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Beschwerdewert: bis zu 600,00 €.
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