OLG Brandenburg - Beschluss vom 10.03.2010
3 UF 72/09
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 25.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 249/07

Zulässigkeit der Einschränkung des Umgangsrechts

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.03.2010 - Aktenzeichen 3 UF 72/09

DRsp Nr. 2010/4530

Zulässigkeit der Einschränkung des Umgangsrechts

Die Anordnung einer Mediation und die Aussetzung des Umgangsrechts bis zu deren erfolgreichem Abschluss stellt eine Aussetzung des Umgangs auf unabsehbare Zeit dar und ist daher unzulässig.

Auf die befristete Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 25. November 2009 - 24 F 249/07 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Anträge des Kindesvaters auf Erweiterung des Umgangsrechts in Abänderung des gerichtlichen Vergleiches der Parteien vom 6. März 2007 - 10 UF 1/07 - werden zurückgewiesen.

2. Auf Antrag der Kindesmutter wird - unter Zurückweisung des Antrages im Übrigen - der gerichtliche Vergleich der Parteien vom 6. März 2007 - 10 UF 1/07 OLG Brandenburg - wie folgt abgeändert:

1. Der Kindesvater hat das Recht, das Kind J... M..., geboren am .... April 2004, einmal im Monat am Samstag in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr, beginnend mit dem 27. März 2010 und dann jeweils am letzten Samstag des Monats zu sehen.

2. Kann ein Umgangstermin aus triftigen Gründen von J... nicht wahrgenommen werden, ist die Verhinderung rechtzeitig dem Kindesvater anzuzeigen. Der Umgang findet dann am darauf folgenden Samstag statt. Durch diesen Ersatztermin verschieben sich die nachfolgenden Umgangstermine nicht.