Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 10. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 1. März 2010 wird zurückgewiesen.
I.
Gegenstand der Rechtsbeschwerde ist die Frage, in welcher Höhe berufsbedingte Fahrtkosten des Beteiligten bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zu berücksichtigen sind.
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