1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 14. Juni 2011, Az.:
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden ebenfalls unter der Beteiligten zu 1 und dem Beteiligten zu 3 gegeneinander aufgehoben.
3. Der Beschwerdewert wird auf bis zu 900,-- € festgesetzt.
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