Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird die Entscheidung des Amtsgerichts Amberg - Registergericht - vom 14.03.2017, Az. HRA 3567 (Fall 2), einschließlich des dieser zu Grunde liegenden Verfahrens aufgehoben.
2.Die Sache wird an das Amtsgericht Amberg - Registergericht - zur weiteren Entscheidung in der Sache unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zurückverwiesen.
3.Von der Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen eine Zwischenverfügung des Registergerichts vom 14.03.2017, nach welcher der beantragten Eintragung der Aufnahme weiterer Kommanditisten ein Eintragungshindernis entgegenstehe.
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