Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weiden i.d. OPf. vom 04.07.2013 aufgehoben.
I.
In dem Verfahren wegen elterlicher Sorge hat das Amtsgericht - Familiengericht - Weiden i. d. OPf. zunächst am 07.05.2013 u.a. folgendes beschlossen:
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