Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; eine Erstattung von Kosten wird unter den Beteiligten nicht angeordnet.
I.
Das Kind K. ist aus der am ... geschlossenen Ehe der Kindeseltern hervorgegangen. Die Kindeseltern leben bereits seit mehreren Jahren voneinander getrennt. Das Kind lebt in der Obhut der Kindesmutter, die beim Familiengericht ein Sorgerechtsverfahren eingeleitet hat mit dem Antrag, ihr die alleinige elterliche Sorge für das Kind zu übertragen. Zur Begründung führt sie an, dass der Kindesvater unzuverlässig und oft alkoholisiert sei und zudem auch Drogen nehme.
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