Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neumünster vom 12. April 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 815,87 € festgesetzt.
I. Die Beteiligten waren verheiratet. Sie trennten sich im Jahr 2007. Sie sind Miteigentümer des Hausgrundstücks..., das von der Antragstellerin mit dem gemeinsamen Sohn ..., geboren am ... 1998, bewohnt wird. Im Verfahren Amtsgericht Neumünster, Az...., trafen die Beteiligten mit Vergleich vom 2.2.2010 Vereinbarungen zum Hausgrundstück und den dazugehörigen Hauskrediten. Ziffer 2 Satz 1 des Vergleichs vom 2.2.2010 hat folgende Formulierung:
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