Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel vom 23. Dezember 2019 -
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Der Beschwerdewert wird auf 3.656 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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