Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 02.02.2022 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen, Az.
Die Anträge der Antragstellerin zu 1.) und der Antragstellerin zu 2.) auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren werden zurückgewiesen.
Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.794,00 € festgesetzt.
I.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsgegner gegen ein im vereinfachten Verfahren ergangenen Festsetzungsbeschluss auf Zahlung von Kindesunterhalt.
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