Der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 15. November 2017 wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Mutter auf ihre Kosten wie folgt teilweise abgeändert und in folgenden Ziffern neu gefasst:
1. Der Vater ist berechtigt und verpflichtet, ab dem 28. Mai 2018 mit Z## Umgang in den geraden Wochen von Montag nach der Schule bis zur folgenden ungeraden Woche Mittwoch zur Schule zu pflegen.
2. Der Vater ist berechtigt und verpflichtet, mit S### ab dem 28. Mai 2018 in den geraden Wochen von Montag nach der Kita/Schule bis Dienstag zur Kita/Schule und von Freitag nach der Kita/Schule bis Montag zur Kita/Schule Umgang zu haben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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