Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 04.07.2018 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert für die erste Instanz wird abändernd auf 29.200 € (Ehesache: 18.000 €, Versorgungsausgleich: 7.200 €, Ehewohnung: 4.000 €) und für die Beschwerdeinstanz auf 18.000,00 € festgesetzt.
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