Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 01.12.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Döbeln vom 23.11.2010 - 1 F 572/10 - abgeändert.
Der Antragstellerin wird zur Wahrnehmung ihrer Rechte im ersten Rechtszug ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., ..., bewilligt.
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