A. Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob §
I. §
"Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen."
II. Die Beteiligten zu 1 und zu 2 des Ausgangsverfahrens wollen die Ehe miteinander schließen. Der Standesbeamte lehnte seine Mitwirkung bei der Eheschließung mit der Begründung ab, die Beteiligte zu 1, die seit 1996 unter Betreuung steht, sei ausweislich eines psychiatrischen Gutachtens aus dem Jahre 2000 geschäftsunfähig und könne die Ehe deshalb nicht eingehen.
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