OLG Koblenz - Urteil vom 28.06.2007
7 UF 216/07
Normen:
ZPO § 301 § 538 Abs. 2 Nr. 7 § 628 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 166
Vorinstanzen:
AG Westerburg, vom 20.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 41 F 313/06

Zulässigkeit eines Teilurteils im Rahmen des Scheidungsverbundes

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2007 - Aktenzeichen 7 UF 216/07

DRsp Nr. 2008/23408

Zulässigkeit eines Teilurteils im Rahmen des Scheidungsverbundes

Gibt das Familiengericht einem Scheidungsantrags vor der Entscheidung über eine Folgesache statt, ohne dass die Voraussetzungen des § 628 ZPO vorliegen, handelt es sich um ein unzulässiges Teilurteil, das nach § 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO der Aufhebung unterliegt.

Normenkette:

ZPO § 301 § 538 Abs. 2 Nr. 7 § 628 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt mit dem am 12.05.2006 zugestellten Antrag die Scheidung der am 24.06.1977 geschlossenen Ehe der Parteien. Nachdem zunächst im ersten Termin vom 10.10.2006 auf übereinstimmenden Antrag das Ruhen des Verfahrens wegen Vergleichsverhandlungen über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung angeordnet worden war und in einem weiteren Termin vom 06.02.2007 der Antragsteller insoweit ein Vergleichsangebot unterbreitet hatte, hat die Antragsgegnerin im Folgetermin vom 20.03.2007 einen Antrag auf Teilzugewinnausgleich und Hausratsteilung gestellt. Beide Folgesachen hat das Familiengericht wegen unzumutbarer Härte aufgrund Zeitablaufs abgetrennt. Durch das angefochtene Urteil vom 20.03.2007 hat es die Ehe der Parteien nach § 628 S. 1 Nr. 4 ZPO vorab geschieden sowie den Versorgungsausgleich geregelt.