OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.07.2010
6 UF 16/10
Normen:
ZPO § 301;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 317
NJW 2011, 538
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 14.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 82/09

Zulässigkeit eines Teilurteils über die Zahlung von Unterhalt in einem abgegrenzten Zeitraum

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.07.2010 - Aktenzeichen 6 UF 16/10

DRsp Nr. 2010/19405

Zulässigkeit eines Teilurteils über die Zahlung von Unterhalt in einem abgegrenzten Zeitraum

Der Erlass eines Teilurteils ist verfahrensfehlerhaft, wenn - unter Berücksichtigung auch der Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung im Instanzenzug - hierdurch die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen entsteht. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das zwischen den Parteien streitige unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen einer Partei nicht nur für den vom Teilurteil umfassten, sondern auch für einen weiteren, streitgegenständlich bleibenden Unterhaltszeitraum von Bedeutung ist.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 14. Januar 2010 - 20 F 82/09 UEUK - in Ziffer III. der Urteilsformel aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens - an das Familiengericht zurückverwiesen.

II. Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

ZPO § 301;

Tatbestand:

I.

Die Parteien, beide Deutsche, haben am . Dezember 2001 geheiratet. Aus ihrer Ehe ist der Sohn F., geboren am . Januar 1998, hervorgegangen, der seit der Trennung der Parteien am 30. November 2008 bei der Klägerin lebt.

Die Parteien streiten um Ehegatten- und Kindesunterhalt.