Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Q. vom 23.03.2022 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.501,39 EUR festgesetzt.
I.
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht - Familiengericht - auf Antrag des Antragstellers im vereinfachten Verfahren gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt für seine Kinder J. und M. in Höhe von 100 % des Mindestunterhaltes seit dem 01.09.2021 sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von 2.657,35 € (J.) bzw. 1.972,04 € (M.) festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|