LG Karlsruhe, vom 14.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 618/05
Zum Anspruch des Erben auf Rückzahlung des verwalteten Vermögens eines Betreuten nach erfolgter Auszahlung an Nachlasspfleger
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2007 - Aktenzeichen 7 U 248/06
DRsp Nr. 2007/15214
Zum Anspruch des Erben auf Rückzahlung des verwalteten Vermögens eines Betreuten nach erfolgter Auszahlung an Nachlasspfleger
»Der Nachlasspfleger hat neben der Ermittlung der Erben den Nachlass zu sichern und dazu den Nachlass an sich zu nehmen. Dabei kann er von jedem, der Nachlassgegenstände in Besitz hat, deren Herausgabe verlangen, was dem Nachlasspfleger erst dessen Verwaltung ermöglicht. Deshalb verbietet sich eine entsprechende Anwendung des § 1812BGB auf das Herausgabeverlangen.«