Zum Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkelkindern
OLG Hamm, Beschluss vom 25.04.2003 - Aktenzeichen 5 UF 117/03
DRsp Nr. 2004/19759
Zum Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkelkindern
Großeltern haben kein Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern, wenn dieser Umgangskontakt dem Wohle der Kinder nicht dient. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erziehungsberechtigten und den Großeltern kommt dem Erziehungsrecht der personenbesorgberechtigten Eltern grundsätzlich der Vorrang zu.