OLG Hamm - Beschluss vom 25.04.2003
5 UF 117/03
Normen:
BGB § 1685 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 57

Zum Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkelkindern

OLG Hamm, Beschluss vom 25.04.2003 - Aktenzeichen 5 UF 117/03

DRsp Nr. 2004/19759

Zum Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkelkindern

Großeltern haben kein Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern, wenn dieser Umgangskontakt dem Wohle der Kinder nicht dient. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erziehungsberechtigten und den Großeltern kommt dem Erziehungsrecht der personenbesorgberechtigten Eltern grundsätzlich der Vorrang zu.

Normenkette:

BGB § 1685 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 57