OLG Thüringen, Beschluss vom 27.03.2000 - Aktenzeichen 1 WF 56/00
DRsp Nr. 2002/6313
Zur Begründungspflicht bei Streitwertbeschlüssen
Hat das Familiengericht den Wertfestsetzungsbeschluss (hier: Festsetzung eines Gegenstandswerts von 2.000 DM für ein selbständiges Umgangsrechtsverfahren) nicht begründet und die für das Gericht maßgeblichen Erwägungen auch nicht im Nichtabhilfebeschluss kurz dargestellt, dann ist die Entscheidung wegen eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers aufzuheben und zurück zu verweisen.