OLG Thüringen - Beschluss vom 27.03.2000
1 WF 56/00
Normen:
BRAGO § 9 Abs. 2 ; GKG (1975) § 25 Abs. 2 ; GKG (2004) § 63 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; RVG § 32 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 780

Zur Begründungspflicht bei Streitwertbeschlüssen

OLG Thüringen, Beschluss vom 27.03.2000 - Aktenzeichen 1 WF 56/00

DRsp Nr. 2002/6313

Zur Begründungspflicht bei Streitwertbeschlüssen

Hat das Familiengericht den Wertfestsetzungsbeschluss (hier: Festsetzung eines Gegenstandswerts von 2.000 DM für ein selbständiges Umgangsrechtsverfahren) nicht begründet und die für das Gericht maßgeblichen Erwägungen auch nicht im Nichtabhilfebeschluss kurz dargestellt, dann ist die Entscheidung wegen eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers aufzuheben und zurück zu verweisen.

Normenkette:

BRAGO § 9 Abs. 2 ; GKG (1975) § 25 Abs. 2 ; GKG (2004) § 63 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; RVG § 32 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 780