AG Strausberg, vom 05.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 304/05
Zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen der Kinder gegen einen Elternteil
OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2005 - Aktenzeichen 10 WF 247/05
DRsp Nr. 2007/1299
Zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen der Kinder gegen einen Elternteil
Entscheidend für die gesteigerte Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2BGB ist, welches Einkommen der Unterhaltsschuldner nach seinem Alter, Gesundheitszustand, seiner Vorbildung und seinem beruflichen Werdegang erzielen könnte. Der Unterhaltsverpflichtete ist jedoch nur dazu gehalten, einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die berufstypischen Überstunden abzuleisten.