KG - Beschluss vom 06.02.2007
(4) 1 Ss 288/05 (123/05)
Normen:
StGB § 17 ; StGB § 170 Abs. 1 ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
LG Berlin - (567) 13 Js 466/03 Ns (125/04) - 18.04.2005,

Zur Berücksichtigung von Einkünften aus Strafttaten bei Feststellung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Irrtum über Leistungsfähigkeit

KG, Beschluss vom 06.02.2007 - Aktenzeichen (4) 1 Ss 288/05 (123/05)

DRsp Nr. 2007/4223

Zur Berücksichtigung von Einkünften aus Strafttaten bei Feststellung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Irrtum über Leistungsfähigkeit

»1. Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit haben Einkünfte und Vorteile, die aus Straftaten gegen das Vermögen oder das Eigentum Dritter stammen, außer Betracht zu bleiben. 2. Der Irrtum über die Leistungsfähigkeit ist ein Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB).«

Normenkette:

StGB § 17 ; StGB § 170 Abs. 1 ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1 ;

Entscheidungsgründe:

Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten verworfen und unter Einbeziehung einer rechtskräftigen Geldstrafe auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten und drei Wochen erkannt. Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat (vorläufigen) Erfolg.

1. Das Landgericht hat im Wesentlichen festgestellt (UA S. 5 ff):