OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 18.05.2007
5 WF 162/06
Normen:
ZPO § 114 ; ZPO § 323 ; ZPO § 331 Abs. 1 Ziff. 1 ;
Vorinstanzen:
AG Gießen - 24 F 495/06 PKH 1,

Zur Beurteilung einer wesentlichen Veränderung der Einkommensverhältnisse für unterhaltsrechtliche Abänderungsklage bei ursprünglicher Verurteilung durch Versäumnisurteil

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.05.2007 - Aktenzeichen 5 WF 162/06

DRsp Nr. 2007/22542

Zur Beurteilung einer wesentlichen Veränderung der Einkommensverhältnisse für unterhaltsrechtliche Abänderungsklage bei ursprünglicher Verurteilung durch Versäumnisurteil

»In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob bei einem den Beklagten verurteilenden Versäumnisurteil für den Vergleich zwischen den damaligen Verhältnissen und den derzeitigen von dem gemäß § 331 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO maßgebenden fingierten oder von den tatsächlichen Verhältnissen bei Urteilserlass auszugehen sei . In jedem Falle ist aber Voraussetzung, dass eine Veränderung der Verhältnisse dargelegt und behauptet wird.«

Normenkette:

ZPO § 114 ; ZPO § 323 ; ZPO § 331 Abs. 1 Ziff. 1 ;

Entscheidungsgründe: